Ein Überblick über Sakramente und seelsorgliche Dienste

Bitte melden Sie sich für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines

Gesprächstermines im Pfarrbüro unter Tel. 05191 3636.


Foto: Michael Bogedain/Pfarrbriefservice
Foto: Michael Bogedain/Pfarrbriefservice

Die Taufe

Die christliche Taufe hat ihren Ursprung in der Taufe Jesu durch Johannes (Mk 1,9-11). Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe die Gläubigen mit Jesus Christus. Unter den christlichen Konfessionen besteht deshalb ein gemeinsames Grundverständnis über das Taufsakrament.

 

Beim Taufgespräch spricht der Pfarrer oder Diakon mit den Eltern (und Paten) über den Glauben und ihren Wunsch, das Kind taufen zu lassen. Außerdem wird der Ablauf der Tauffeier erklärt bis hin zu praktischen Fragen zum Beispiel zum Taufkleid oder zur Taufkerze.
Die Anmeldung zur Taufe geschieht immer im Pfarrbüro. Dazu benötigen Sie die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) sowie – soweit vorhanden - Ihr Stammbuch. Hinweis: Wenigstens einer der Taufpaten muss katholisch und Mitglied der katholischen Kirche sein.

Auch Jugendliche und Erwachsene können das Sakrament der Taufe empfangen. Sie werden vorher in einem intensiven Vorbereitungskurs in den christlichen Glauben eingeführt.


Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice
Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice

Die Erstkommunion

Die Erstkommunion ist ein wichtiger Schritt des Hineinwachsens in die Kirche. Die Kinder werden an diesem Tag in die Mahlgemeinschaft aufgenommen. Sie empfangen die heilige Kommunion, also den Leib Christi in der Gestalt des Brotes (Hostie).

 

In unserer Gemeinde gehen Kinder zur Erstkommunion, wenn sie die dritte Klasse besuchen; sie sind dann meist etwa neun Jahre alt. Im Vorbereitungskurs, der nach den Sommerferien beginnt, beschäftigen sie sich mit ihrer Beziehung zu Gott. Sie lernen viel über das Leben und Wirken Jesu, den Glauben, die Sakramente und den Ablauf einer Messe.

 

Voraussetzung für den Empfang der Erstkommunion ist die Taufe. Die Anmeldung zur Erstkommunion erfolgt im Pfarrbüro, dabei müssen das Familienstammbuch oder die Taufbescheinigung des Kindes vorgelegt werden. Sollte das Kind noch nicht getauft sein, findet die Tauffeier im Rahmen des Vorbereitungskurses statt.

 


Foto: Johann Andorfer/Pfarrbriefservice
Foto: Johann Andorfer/Pfarrbriefservice

Die Firmung


Die Firmung ist nach Taufe und Erstkommunion das letzte der drei „Einführungssakramente“. Das Wort kommt vom Lateinischen „confirmare“ und bedeutet „bestätigen“. Das Sakrament ist ein bewusstes Bekenntnis des Firmlings zum Glauben und zum Christ-Sein. Mit der Firmung übernehmen Jungen und Mädchen das Taufversprechen, das ihre Eltern und Paten für sie abgegeben haben. Sie sind danach Christen mit allen Rechten und Pflichten. Damit ist die Firmung theologisch die Vollendung der Taufe.
Ein Empfänger der Firmung muss getauft und alt genug sein, um die Bedeutung des Sakraments zu erkennen und sich bewusst dafür zu entscheiden. Wer sich als Jugendlicher nicht firmen lässt, kann die Firmung aber auch als Erwachsener nachholen. Jeder Firmling wird von einem Firmpaten begleitet, den er selbst wählt. Dieser sollte älter als 16 Jahre alt, selbst getauft und gefirmt sein. Er soll den Firmling bei seiner christlichen Lebensweise unterstützen.

In unserer Gemeinde ist ein Mindestalter von 16 Jahren am Tag der Firmung festgelegt. Der Termin der Firmung wird zwischen Bistum und Gemeinde abgestimmt. Die Anmeldung zur Firmung erfolgt nach Information der in Frage kommenden Jugendlichen jeweils im Pfarrbüro.
Um sich auf die Firmung vorzubereiten, nimmt die Firmbewerberin/der Firmbewerber an Gruppenstunden, Workshops, Wochenendfahrten, Aktionen und Gottesdiensten teil und lernt die Gemeinde näher kennen. Bei der Vorbereitung der Jugendlichen sind auch viele ehrenamtliche Gemeindemitglieder als Katecheten aktiv.


Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice
Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice

Die Ehe

Das Sakrament der Ehe spendet sich das Paar im Traugottesdienst gegenseitig. Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe ein unauflöslicher Bund, mit dem das Ehepaar seine Lebensgemeinschaft begründet. Das Brautpaar verspricht sich am Altar die Treue in guten und schlechten Tagen. Zum Sakrament der Ehe gehören die Freiwilligkeit, die Überzeugung von der Unauflöslichkeit, Treue, der Wille zur Elternschaft sowie die Zuwendung Gottes.
Eine gewünschte Trauung wird im Pfarrbüro angemeldet. Anschließend führt der Pfarrer oder der Diakon ein erstes Traugespräch mit Ihnen. Dieses sollte frühestens ein Jahr vor der Hochzeit, mindestens jedoch drei bis vier Monate vorher stattfinden.
Im Traugespräch wird ein Formular (Ehevorbereitungsprotokoll) ausgefüllt, aus dem hervorgeht, wie und wo der gemeinsame Ehewille erklärt wird.
- auf dem Standesamt
- in der kath. Kirche
- in der evangelischen Kirche oder auf andere Weise, im Ausland usw.
Wenn die Trauung in einer Kirche stattfindet besteht die Möglichkeit, den Gottesdienst unter Mitwirkung von zwei Seelsorgern der entsprechenden Konfessionen zu feiern, sofern Sie ein konfessionsverschiedenes Paar sind. Es genügt jedoch auch ein Liturge, entweder der katholische oder der protestantische Geistliche.
Zum Traugespräch muss ein aktueller Auszug aus dem Taufregister (erhältlich in der Taufpfarrei) mitgebracht werden, aus dem hervorgeht, dass Sie unverheiratet sind. Mitglieder der protestantischen Kirchen legen diesbezüglich einen Ledigeneid ab.


Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice
Foto: Klaus Herzog/Pfarrbriefservice

Das Sakrament der Buße und Versöhnung

 

Auch in der Schuld, sei sie noch so belastend und zerstörerisch, bleiben die Christen nicht ohne ein Zeichen der liebenden Nähe Gottes. Im Sakrament der Buße und Versöhnung (Beichte) stellt sich der Mensch seinen eigenen Sünden, die er sich zuschulden hat kommen lassen, und übernimmt die Verantwortung dafür.

 

Damit öffnet er sich (wieder) Gott und der Gemeinschaft der Kirche, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen. Im sakramentalen Handeln der Kirche, ganz konkret beim Sprechen der Absolutionsformel durch den bevollmächtigten Priester, wird der Einzelne mit Gott versöhnt, d. h. aber auch mit seinen Mitmenschen, mit der Kirche und der ganzen Schöpfung.

 

Die Zeiten für Bußandachten bzw. Beichtgelegenheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Pfarrbrief. Wenn Sie außerhalb dieser Angebote ein Beichtgespräch wünschen, nehmen Sie bitte mit dem Pfarrbüro oder direkt mit dem Pfarrer Kontakt auf.


Foto: Factum ADP/Pfarrbriefservice
Foto: Factum ADP/Pfarrbriefservice

Die Krankenkommunion

 

Schon in urchristlichen Zeiten war es Brauch, dass Gemeindemitglieder die heilige Kommunion zu Schwestern und Brüdern brachten, die nicht an der Eucharistiefeier teilnehmen konnten - die sogenannte "Krankenkommunion".
So gibt es auch in unserer Pfarrei neben dem Pfarrer und dem Diakon einige Kommunionhelfer*innen, die gerne bereit sind, alten oder kranken Schwestern und Brüdern die heilige Kommunion zu bringen. Selbstverständlich besuchen wir Sie nicht nur zu Hause, sondern auch bei Krankenhausaufenthalten oder im Altenheim. Nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit dem Pfarrbüro auf

 


Foto: Hans Heindl/Pfarrbriefservice
Foto: Hans Heindl/Pfarrbriefservice

Die Krankensalbung

Kein menschliches Leben wird von Krankheit, Leid und Belastungen verschont. 
Lange Zeit war das Sakrament der Krankensalbung als sogenannte „letzte Ölung“ nahe an die Todesgrenze gerückt und wurde als Kräftigung für den Übergang in eine andere Existenz gedeutet. Heute wird die Krankensalbung in Zeiten schwerer Erkrankungen gefeiert. Bei jeder ernsten Krankheit soll der Empfang des Sakramentes den Kranken in besonderer Weise mit Christus (d.h. wörtlich dem Gesalbten Gottes) verbinden, er kann so die stärkende Nähe Jesu Christi erfahren.

 

Falls Sie für sich oder einen Angehörigen die Krankensalbung wünschen nehmen Sie bitte mit dem Pfarrbüro oder direkt mit dem Pfarrer Kontakt auf.

 

 


Begräbnis: Ist ein Angehöriger verstorben, wenden Sie sich bitte zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Dieses vereinbart dann mit dem Pfarrbüro einen Termin für die Beerdigung und stimmt diesen auch mit der jeweiligen Friedhofsverwaltung ab.
Bei Beerdigungen in Soltau oder Schneverdingen besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Trauerfeier in der Kirche durchzuführen mit anschließender Beisetzung auf dem Friedhof. In unserer Gemeinde übernehmen den Dienst der Bestattung neben dem Priester auch vom Bischof mit dem Dienst des Begräbnisleiters beauftragte ehrenamtliche Gemeindemitglieder.

Foto: Irene Konrad/Pfarrbriefservice


Ein offenes Ohr - Immer erreichbar: Die Nummer gegen Kummer

Die Telefonseelsorge ist ein Beratungs- und Seelsorgeangebot der evangelischen und katholischen Kirche. Unter den Rufnummern 0800-111 0111 und 0800-111 0222 sind kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenfrei rund um die Uhr zu erreichen.

Foto: Telefonseelsorge